Aus dem Bundestag

Abstimmungsverhalten

Mein Abstimmungsverhalten und meine Reden können öffentlich eingesehen werden.
Du findest sie hier:

Reden

10. November 2022

Bürgergeld-Gesetz

23. September 2022

Die Zerstörung der AfD in 3 Minuten

Aus dem Ausschuss Arbeit & Soziales

Die Arbeit im Ausschuss Arbeit und Soziales gehört zum Kern sozialdemokratischer Politik. Schon als Vorsitzende der Jusos Berlin habe ich mich für sozialpolitische Themen engagiert (z. B. die Einführung des Schüler:innen- und Sozialtickets in Berlin) und für die Abschaffung von Hartz IV gekämpft. In meiner Rolle als Gewerkschaftssekretärin des DGB habe ich mich für gute Arbeitsbedingungen und Mitbestimmung eingesetzt. Diese Arbeit darf ich jetzt in meinem Wunschausschuss im Bundestag fortführen. Dabei habe ich einige Themen, die mir besonders wichtig sind:
Das neue Bürgergeld

Seit dem 01. Januar 2023 haben wir Hartz IV hinter uns gelassen. Mit der größten Sozialstaatsreform seit rund 20 Jahren schaffen wir neue Chancen, mehr soziale Sicherheit und einen Kulturwandel zwischen Behörden und Leistungsbezieher*innen. Jede*r soll die Unterstützung bekommen, die gebraucht wird – einfach, unbürokratisch und individuell passend. Das Bürgergeld stellt den Menschen in den Mittelpunkt und stärkt eine Kultur der Augenhöhe und des Respekts.

Als Hauptberichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für das Thema Bürgergeld bin ich stolz darauf, dass wir künftig auf positive Anreize setzen und bürokratische Hürden abbauen.

Was sich konkret ändert:

  • Erhöhung der Regelsätze auf 502 Euro pro Monat
  • Ganzheitliche, individuelle Beratung in den Jobcentern
  • 1 Jahr Karenzzeit, in der Wohnraum und Erspartes bis zu 40.000€ nicht überprüft werden
  • Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes (§16i SGB II)
  • Abschaffung des Vermittlungsvorrangs: Weiterbildung wird gleichrangig unterstützt
  • Positive Anreize statt permanenter Drohkulisse: Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat und Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro pro Monat
  • Kommunikation auf Augenhöhe ohne Drohung von Leistungskürzungen bei Mitwirkung
  • Einrichtung eines Schlichtungsmechanismus, der im Konfliktfall von beiden Seiten angerufen werden kann
  • Kooperationsplan, welcher gemeinsam erarbeitet wird, statt bürokratischer Eingliederungsvereinbarung
  • Höhere Zuverdienstgrenzen (520 Euro Freibetrag) für Schüler*innen, Azubis, Studis, FJSler*innen und BuFDis
  • Einführung von Coaching und aufsuchender Beratung als Regelinstrumente
  • Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet
Das neue Bürgergeld

Seit dem 01. Januar 2023 haben wir Hartz IV hinter uns gelassen. Mit der größten Sozialstaatsreform seit rund 20 schaffen wir neue Chancen, mehr soziale Sicherheit und einen Kulturwandel zwischen Behörden und Leistungsbezieher*innen. Jede*r soll die Unterstützung bekommen, die gebraucht wird – einfach, unbürokratisch und individuell passend. Das Bürgergeld stellt den Menschen in den Mittelpunkt und stärkt eine Kultur der Augenhöhe und des Respekts.

Als Hauptberichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für das Thema Bürgergeld bin ich stolz darauf, dass wir künftig auf positive Anreize setzen und bürokratische Hürden abbauen.

Was sich konkret ändert:

  • Erhöhung der Regelsätze auf 502 Euro pro Monat
  • Ganzheitliche, individuelle Beratung in den Jobcentern
  • 1 Jahr Karenzzeit, in der Wohnraum und Erspartes bis zu 40.000€ nicht überprüft werden
  • Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes (§16i SGB II)
  • Abschaffung des Vermittlungsvorrangs: Weiterbildung wird gleichrangig unterstützt.
  • Positive Anreize statt permanenter Drohkulisse: Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat und Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro pro Monat
  • Kommunikation auf Augenhöhe ohne Drohung von Leistungskürzungen bei Mitwirkung
  • Einrichtung eines Schlichtungsmechanismus, der im Konfliktfall von beiden Seiten angerufen werden kann
  • Kooperationsplan, welcher gemeinsam erarbeitet wird, statt bürokratischer Eingliederungsvereinbarung
  • Höhere Zuverdienstgrenzen (520 Euro Freibetrag) für Schüler*innen, Azubis, Studis, FJSler*innen und BuFDis
  • Einführung von Coaching und aufsuchender Beratung als Regelinstrumente
  • Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet
Mindestlohn rauf auf 12€

Schon im Wahlkampf habe ich mich für 12 Euro Mindestlohn stark gemacht. Dieses Versprechen haben wir gehalten. Seit dem 01. Oktober 2022 beträgt der Mindestlohn 12 Euro.

Über 12 Millionen Menschen, insbesondere Frauen, profitieren davon. Das ist ein guter Anfang. Das Ziel ist ein Mindestlohn als Lohnuntergrenze, der auch im Alter eine Rente oberhalb der Armutsgrenze sichert, und starke Tarifverträge, die für gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen sorgen.

Die Kindergrundsicherung kommt

In Berlin ist fast jedes vierte Kind von Armut bedroht. Das darf nicht so bleiben. Alle Kinder sollten unabhängig vom Einkommen der Eltern die gleichen Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe und Bildung haben – wie die Mitgliedschaft in einem Sportverein, der Besuch einer Musikschule oder die Unterstützung bei Schulaufgaben.

Das wollen wir mit der Einführung der Kindergrundsicherung erreichen. Wir wollen eine automatische Auszahlung von einem Garantiebetrag und nötigen Zuschlägen sowie kostenlose Angebote wie beim Schulessen und ÖPNV ausweiten.

Aus dem Petitionsausschuss

Über den Petitionsausschuss können Bürger*innen ihre politischen Anliegen direkt an den Bundestag richten. Das Recht hierauf ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und gilt für alle – unabhängig von Alter, Wohnsitz und Nationalität.

Als Mitglied des Petitionsausschusses habe ich die besondere Aufgabe, die Petent*innen bei der Ausübung ihres Grundrechts zu unterstützen. Jede Petition wird eingehend geprüft und beantwortet – im letzten Jahr waren es ganze 13.250. Gemeinsam entscheiden wir im Ausschuss darüber, welche Empfehlung wir der Bundesregierung zu dem jeweiligen Anliegen geben.

Als Abgeordnete für die SPD bin ich zuständig für alle Anfragen mit internationalem Kontext und solche zum Bereich Arbeit & Soziales. Drei Petitionen waren seit Beginn der Legislatur besonders erfolgreich:

Petition zur Anerkennung des Völkermords an den Êzid*innen

Im Jahr 2014 startete der so genannte islamische Staat (IS) eine große Offensive gegen Gebiete im Norden des Irak. In diesen Gebieten sind traditionellerweise viele Gemeinden êzidischer Bevölkerung ansässig. Im Rahmen der Angriffe durch den IS wurden über 5000 êzidische Menschen getötet und etwa 7000 weitere verschleppt, von denen über 2000 noch immer vermisst sind. Viele êzidische Frauen und Mädchen wurden zum Opfer sexualisierter Gewalt.

Die Petition forderte die Bundesregierung auf, diese Ereignisse als Völkermord anzuerkennen. 57.663 Personen unterzeichneten die Petition. Neben einer öffentlichen Anhörung, in der der/die Petent*in die Gelegenheit hatte, sich zu dem Anliegen zu erklären, haben wir u.a. auch die êzidische Aktivistin und Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad, die selbst vom IS verschleppt worden war, zu der Angelegenheit konsultiert.

Um das êzidische Volk dementsprechend auf dem Weg der Heilung zu unterstützen und um ihm ein Stück mehr Gerechtigkeit zu ermöglichen, haben wir die Petition der Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ überwiesen.

Das Berücksichtigungsvotum ist das höchste Votum des Ausschusses. Die Bundesregierung wird damit auffordert, umgehend Abhilfe zu schaffen, indem sie die geforderten Maßnahmen umsetzen. Genau das hat der Bundestag auch am 19. Januar 2023 getan. Mit den Stimmen der Ampelfraktionen und der CDU/CSU wurde der Völkermord an den Êzid*innen anerkannt.

Petition zur Anerkennung des Völkermords an den Êzid*innen

Im Jahr 2014 startete der so genannte islamische Staat (IS) eine große Offensive gegen Gebiete im Norden des Irak. In diesen Gebieten sind traditionellerweise viele Gemeinden êzidischer Bevölkerung ansässig. Im Rahmen der Angriffe durch den IS wurden über 5000 êzidische Menschen getötet und etwa 7000 weitere verschleppt, von denen über 2000 noch immer vermisst sind. Viele êzidische Frauen und Mädchen wurden zum Opfer sexualisierter Gewalt.

Die Petition forderte die Bundesregierung auf, diese Ereignisse als Völkermord anzuerkennen. 57.663 Personen unterzeichneten die Petition. Neben einer öffentlichen Anhörung, in der der/die Petent*in die Gelegenheit hatte, sich zu dem Anliegen zu erklären, haben wir u.a. auch die êzidische Aktivistin und Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad, die selbst vom IS verschleppt worden war, zu der Angelegenheit konsultiert.

Um das êzidische Volk dementsprechend auf dem Weg der Heilung zu unterstützen und um ihm ein Stück mehr Gerechtigkeit zu ermöglichen, haben wir die Petition der Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ überwiesen.

Das Berücksichtigungsvotum ist das höchste Votum des Ausschusses. Die Bundesregierung wird damit auffordert, umgehend Abhilfe zu schaffen, indem sie die geforderten Maßnahmen umsetzen. Genau das hat der Bundestag auch am 19. Januar 2023 getan. Mit den Stimmen der Ampelfraktionen und der CDU/CSU wurde der Völkermord an den Êzid*innen anerkannt.

Petition zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Beziehende von Grundsicherungsleistungen

Die Peten*innen wiesen darauf hin, dass Leistungsbeziehende (SGB II, SGB III, SGB XII, BAföG, AsylbLG) in der Grundsicherung sich mangels ausreichender finanzieller Mittel häufig gezwungen sehen, auf Verhütungsmittel zu verzichten oder auf unsichere Mittel zurückzugreifen. 18.809 Personen haben die Petition unterzeichnet.

Nach eingehender Prüfung des Anliegens hat sich für uns im Petitionsausschuss bestätigt, dass Handlungsbedarf besteht. Zudem möchten wir aus dem Petitionsausschuss heraus die außerordentliche Bedeutung des Anspruchs auf sexuelle Selbstbestimmung, sexuelle Gesundheit und Familienplanung sowie die Verantwortung des Gesetzgebers, diese zu garantieren, unterstreichen. Daher haben wir die Petition der Bundesregierung – konkret dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – zur Erwägung überwiesen.

Das Eräwgungsvotum ist ein sehr hohes Votum und bedeutet, dass wir die Bundesregierung auffordern zu prüfen, wie sie die Forderungen der Petition am besten umsetzen können. Innerhalb von 6 Wochen muss die Bundesregierung als Konsequenz des Erwägungsvotums dem Petitionsausschuss berichten, wie sie plant, mit dieser ausdrücklichen Empfehlung umzugehen.

Petition zur Unterstützung der Freiheitsbewegung im Iran

Im Zusammenhang mit der aktuell in Iran stattfindenden Freiheitsbewegung und den zahlreichenden und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, die im Rahmen dessen von der iranischen Führung begangen werden, hat diese Petition die Bundesregierung aufgefordert, die Freiheitsbewegung zu unterstützen. 63.291 Personen haben diese Petition unterzeichnet.

In einer öffentlichen Anhörung der Petentin und des Auswärtigen Amts konnte ich weitere Einblicke in die konkret geforderten Maßnahmen erhalten. Entschieden unterstütze ich ein Berücksichtigungsvotum (höchstes Votum), welches bedeutet, dass wir die Bundesregierung dazu auffordern, den Forderungen der Petition nachzukommen.